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Nichtraucherschutz in Büros und vergleichbaren Arbeitsräumen

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2002, 271 - 272 Heft 8 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Das Zentralinspektorat nimmt zur Auslegung des "vergleichbaren Arbeitsraums", für den ebenfalls der Nichtraucherschutz zu beachten ist, Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs. 2 ASchG; § 130 Abs. 1 Z 15 ASchG

Weiterführende Hinweise: Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats, 13.05.2002, GZ 461.204/17-III/3-02

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