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Vertragsbedienstete

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 237 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragsbediensteten Stellung und führt aus, dass die einvernehmliche Beendigung einem vorzeitigen unberechtigten Austritt nicht gleichgestellt werden kann. Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 1162d ABGB ist daher für den Kostenersatzanspruch bezüglich der Ausbildungskosten nicht maßgeblich.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs. 1 Z 2 VBG; § 1162d ABGB

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