Zusammenfassung: In dem Beitrag wird die maßgebliche Probezeit in Lehrlingsausbildungsverhältnissen bestimmt und zur einseitigen Vertragsbeendigung während der Probezeit sowie zur allfälligen Verlängerung der Probezeit Stellung genommen.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs. 2 BAG
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