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Krankenversicherungsbeitrag für Zusatzpensionen

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzAlfred Shubshizky; Gisela PraschlASoK 2002, 189 - 192 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben den Geltungsbereich des § 73 Abs. 1a ASVG, der im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2001 modifiziert wurde und vorsieht, dass auch für Zusatzpensionen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf die Frage der Beurteilung der Haftungspflicht der Unternehmen, wobei die Verfasser die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheids bejahen.

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