§ 49 Abs. 2 ASVG; § 14 Abs. 2 KV für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen
Zulagen (Schreib-, Akademiker- und Maturantenzulagen) stellen im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen einen Bestandteil des Entgelts dar und sind bei der Bemessung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen.