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Verschwiegenheit und unlauterer Wettbewerb

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 57 - 58 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 1 UWG; § 11 UWG; § 36 AngG

Da für die gebotene Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht die zeitlichen Grenzen wie für Konkurrenzklauseln maßgeblich sind, ist die Missachtung der Geheimhaltungspflicht durch einen bereits ausgeschiedenen Beschäftigten als Wettbewerbsverletzung zu sanktionieren.

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