§ 27 AngG
Da eine Abmeldung des Dienstnehmers bei der Krankenkasse nicht als Entlassung qualifiziert werden kann, ist die Umdeutung in eine ordnungsgemäße Kündigung angezeigt, sodass der Arbeitnehmer Abfertigungsansprüche geltend machen kann.
OGH 23.05.2001, 9 ObA 84/01w