Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen der Unfallversicherung und zu den maßgeblichen Höchstbeitragsgrundlagen für Sonderzahlungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs. 1 ASVG; § 108 Abs. 1 und 3 ASVG; § 179 Abs. 1 ASVG
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