§ 175 Abs 1 ASVG
Auch für das Pflücken von Obst durch einen Landwirten besteht ein Unfallversicherungsschutz, sofern dies der Vorbereitung eines Erntedankfestes der Bezirklandwirtschaftskammer dient.
OGH 19.09.2000, 10 ObS 256/00w
§ 175 Abs 1 ASVG
Auch für das Pflücken von Obst durch einen Landwirten besteht ein Unfallversicherungsschutz, sofern dies der Vorbereitung eines Erntedankfestes der Bezirklandwirtschaftskammer dient.
OGH 19.09.2000, 10 ObS 256/00w