§ 4 Abs 1 Z 8 ASVG; § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG; § 175 ASVG
Der OGH nimmt zum Unfallversicherungsschutz für Schädigungen, die im Rahmen eines medizinisch angeordneten Spaziergangs im Freien während des Aufenthalts in einem medizinischen Rehabilitations- oder Gesundheitsvorsorgezentrum eintreten.