§ 863 ABGB; § 879 ABGB; § 1152 ABGB
Der OGH erläutert, dass Prämienzahlungen zu einer Zusatzversicherung als Pensionszuschuss zu qualifizieren sind und nimmt zur Auslegung und Geltendmachung von Widerrufsvorbehalten bei Ruhegeldbestimmungen Stellung.
OGH 06.09.2000, 9 ObA 159/00y