§ 2 ArbVG
Die Kollektivvertragsparteien sind zur Abänderung der kollektivvertraglichen Regelungen bezüglich der Betriebspension legitimiert.
OGH 20.09.2000, 9 ObA 116/00z
§ 2 ArbVG
Die Kollektivvertragsparteien sind zur Abänderung der kollektivvertraglichen Regelungen bezüglich der Betriebspension legitimiert.
OGH 20.09.2000, 9 ObA 116/00z