Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Anwendungsbereich des § 25 Abs 2 KO und nimmt zur Bemessung des Schadenersatzanspruches des Arbeitnehmers und zur Zugrundelegung der dreimonatigen Anrechnungssperre bei einem vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO Stellung. Weiters behandelt er die Frage, ob diese Schadenersatzforderungen vom Schutzbereich des IESG umfasst sind