§ 25 Abs 1 KO; § 3b Z 4 IESG
Die irrtümliche Angabe eines falschen Kündigungstermins und einer falschen Kündigungsfrist indiziert nicht die Absicht des Masseverwalters zur masseschädigenden Kündigung, wenn die Kündigung ausdrücklich auf Grundlage des § 25 KO erfolgte.
OGH 29.03.2001, 8 Obs 291/00b