§ 879 ABGB
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Wegfall einer erworbenen Pensionsanwartschaft im Fall der Vertragsbeendigung vor dem 55. Lebensjahr vorsieht, ist nichtig und hat daher für die vertraglichen Pensionsansprüche eines Dienstnehmers keine Bedeutung.
OGH 12.01.2000, 9 ObA 256/99h