Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die verschiedenen Beendigungsformen eines Arbeitsvertrages durch ein- oder zweiseitige Rechtsgeschäfte bzw durch Tod des Arbeitnehmers oder Betriebseinstellung und weist darauf hin, dass die Pensionierung eines Dienstnehmers ohne vorangehende Beendigungserklärung oder -vereinbarung nicht die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses bewirkt.