§ 8 Abs 2 BEinstG
Der VwGH nimmt zur gebotenen Interessensabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Genehmigung der Kündigung eines begünstigt behinderten Arbeitnehmers durch den Behindertenausschuss Stellung.
VwGH 18.01.2000, 99/11/0144
§ 8 Abs 2 BEinstG
Der VwGH nimmt zur gebotenen Interessensabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Genehmigung der Kündigung eines begünstigt behinderten Arbeitnehmers durch den Behindertenausschuss Stellung.
VwGH 18.01.2000, 99/11/0144