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VwGH 17.11.1999, 99/08/0144

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 257 - 258 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 15 Abs 1 Z 5 AlVG

Die "überwiegende Inanspruchnahme" durch ein Universitätsstudium wird nicht durch die bloße Vorlage der Inskriptionsbestätigung nachgewiesen, sondern setzt ein ernsthaftes Betreiben des Studiums voraus.

VwGH 17.11.1999, 99/08/0144

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