Zusammenfassung: Der Autor gibt einen Überblick über die erforderlichen Rechtsänderungen in Hinblick auf die geplante Einführung des Verhältniswahlmodells bei der Entsendung von Versicherungsvertretern in die Verwaltungskörper der sozialversicherungsträger bzw des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger. Weiters informiert er darüber, dass auch die Rechtsstellung des Beirats modifiziert wurde.