Zusammenfassung: Die Autorin informiert über das In-Kraft-Treten neuer Arbeitnehmerschutzregelungen mit 1.Juli 2000. So verweist sie auf die verpflichtende Evaluierung von Gefahrenbereichen und der Dokumentation der Evaluierungsresultate sowie auf vorgegebene Evaluierungsmaßnahmen bei der Nutzung biologischer Arbeitsstoffe und weist auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes hin. Abschließend gibt sie einen Überblick über den Inhalt der Arbeitsmittelverordnung.