§ 255 ASVG
Die überwiegende Beschäftigung von Männern oder Frauen in einer bestimmten Berufssparte hat noch keine Invalidität zur Folge.
OGH 09.11.1999, 10 ObS 231/99i
§ 255 ASVG
Die überwiegende Beschäftigung von Männern oder Frauen in einer bestimmten Berufssparte hat noch keine Invalidität zur Folge.
OGH 09.11.1999, 10 ObS 231/99i