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Pensionsversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 218 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 54 Abs 1 ASGG; § 54 Abs 2 ASGG; § 9 BPG; § 1 Abs 3 Z 3 BPG

Sofern eine Betriebsvereinbarung, in der die Einräumung von Pensionszuschüssen durch den Arbeitgeber vorgesehen sind, keinen Widerrufs- oder Rechtsanspruchsvorbehalt aufweist, ist eine Subsumtion unter § 1 Abs 3 Z 3 BPG nicht möglich. Ein einseitiger Leistungswiderruf durch den Arbeitgeber entfaltet keine Rechtswirkungen für bereits erworbene Leistungsrechte.

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