§ 54 Abs 1 ASGG; § 54 Abs 2 ASGG; § 9 BPG; § 1 Abs 3 Z 3 BPG
Sofern eine Betriebsvereinbarung, in der die Einräumung von Pensionszuschüssen durch den Arbeitgeber vorgesehen sind, keinen Widerrufs- oder Rechtsanspruchsvorbehalt aufweist, ist eine Subsumtion unter § 1 Abs 3 Z 3 BPG nicht möglich. Ein einseitiger Leistungswiderruf durch den Arbeitgeber entfaltet keine Rechtswirkungen für bereits erworbene Leistungsrechte.