§ 3 AVRAG
Die Übertragung des Kundenstocks und der freien Mitarbeiter eines Unternehmens, das überwiegend mit der Akquisition von Werbeeinschaltungen beschäftigt ist, hat einen Betriebsübergang zur Folge.
OGH 21.10.1999, 8 ObA 143/98g
§ 3 AVRAG
Die Übertragung des Kundenstocks und der freien Mitarbeiter eines Unternehmens, das überwiegend mit der Akquisition von Werbeeinschaltungen beschäftigt ist, hat einen Betriebsübergang zur Folge.
OGH 21.10.1999, 8 ObA 143/98g