Zusammenfassung: Der Autor nimmt auf den am 1.1.2000 in Kraft getretenen Rahmenkollektivvertrag für gewerbliche Angestellte und die darin normierten Reisekostenentschädigungsbestimmungen Bezug und unterzieht die für die Entschädigungsansprüche überlassener Arbeitskräfte vorgesehene dynamische Verweisung auf den Kollektivvertrag des Beschäftigerunternehmens einer Zulässigkeitsprüfung.