Zusammenfassung: Angestellte Rechtsanwälte sind von der Pensionsversicherungspflicht des ASVG nicht umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 lit e ASVG
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Zusammenfassung: Angestellte Rechtsanwälte sind von der Pensionsversicherungspflicht des ASVG nicht umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 lit e ASVG
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