§ 4a Abs 2 Z 3 VBG; § 76 Abs 2 AusschreibungsG 1989
Aus der Weiterbeschäftigung einer als Ersatzkraft iSd Ausschreibungsgesetzes angestellten Vertragsbediensteten kann die unbefristete Weiterbeschäftigung nicht abgeleitet werden.
OGH 29.09.1999, 9 ObA 130/99d