§ 3 AVRAG; Art 3 Abs 1 RL 77/187/EWG
Die Neuverpachtung eines Betriebs begründet auch bei Fehlen von Vertragsbeziehungen zwischen Alt- und Neupächter einen Betriebsübergang. Die Umgestaltung von Arbeitsverträgen zur absichtlichen Schädigung des Betriebsübernehmers entfaltet keine Bindungswirkung für denselben.