Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf eine aktuelle Wandlung in der Judikaturlinie des OGH, wonach dem Arbeitgeber, der bei Schädigung des Arbeitnehmers durch eine dritte Person zur Lohnfortzahlung im darauffolgenden Krankenstand verpflichtet ist, Ersatzansprüche gegen den Dritten geltend machen kann. In Ermangelung einer gesetzlichen Zessionsbestimmung wird diese Ersatzpflicht aus einer analogen Zugrundelegung der §§ 1358 ABGB und § 67 VersVG abgeleitet. Holzer skizziert die bisher vertretenen Rechtsansichten des OGH und beschreibt weiters die Rechtslage bei Schädigungen durch einen Arbeitskollegen, wobei auch zu allfälligen Ersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen bevollmächtigte Vertreter oder Aufseher im Betrieb Stellung nimmt.