§ 67 Abs 10 ASVG
Der VwGH nimmt zur Haftung des Geschäftsführers einer zahlungsunfähigen GmbH für die Nichtentrichtung der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung Stellung.
VwGH 01.06.1999, 96/08/0365
§ 67 Abs 10 ASVG
Der VwGH nimmt zur Haftung des Geschäftsführers einer zahlungsunfähigen GmbH für die Nichtentrichtung der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung Stellung.
VwGH 01.06.1999, 96/08/0365