§ 68 Abs 2 EStG; Rz 1161 LStR 1999
Höfle stellt eine Gestaltungsvariante für eine Vertragsklausel zur Diskussion, die es ermöglichen soll, die fünf Überstundenzuschläge steuerbegünstigt aus dem Pauschallohn auch ohne Konkretisierung der Gesamtstundenanzahl auszugliedern.