Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass nach Rechtsansicht des BMF und des BMUJF Pensionsabfindungen und Leistungen aufgrund eines Sozialplans nicht der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 6 EStG; § 67 Abs 8 EStG; § 5 KommStG; § 41 FLAG