§ 6 Abs 1 GBG; § 10b GBG; § 3 Abs 3 GBG
Bei Prüfungsverfahren, die auf Antrag der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen oder amtswegig eröffnet werden, gelangt die Verjährungshemmung des § 10b GBG nicht zur Anwendung.
OGH 02.06.1999, 9 ObA 30/99y
§ 6 Abs 1 GBG; § 10b GBG; § 3 Abs 3 GBG
Bei Prüfungsverfahren, die auf Antrag der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen oder amtswegig eröffnet werden, gelangt die Verjährungshemmung des § 10b GBG nicht zur Anwendung.
OGH 02.06.1999, 9 ObA 30/99y