§ 9 Abs 3 AlVG; § 39 AlVG
Der VwGH erläutert, in welchem Ausmaß Betreuungspflichten für Kinder und andere Familienangehörige bei der Anspruchsprüfung auf Notstandshilfe und Sondernotstandshilfe berücksichtigt werden können.
VwGH 23.02.2000, 97/08/0420