§ 49 Abs 2 ASVG; § 12 Abs 5 KV für Bauindustrie und Baugewerbe
Der VwGH erläutert, welche Bezüge unter die beitragspflichtigen Sonderzahlungen in §3 49 Abs 2 ASVG subsumiert werden können und erörtert weiters, dass die Bestimmung des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe, die den Entfall der aliquoten Weihnachtsrenumeration bei Selbstkündigung vor dem 1. Oktober vorsieht, keine Rechtsgültigkeit entfaltet.