§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH nimmt zur Vergleichs- und Zumutbarkeitsprüfung sowie Interessensabwägung bei Unterbreitung eines Novationsangebots durch den Arbeitgeber Stellung und erläutert, dass eine Austauschkündigung dem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigungsanfechtung als Missachtung seiner sozialen Gestaltungspflicht angelastet werden kann.