§ 3a Abs 1 IESG idF der IESG-Novelle 1997, BGBl I Nr 107/1997
Eine Arbeitnehmerin, die das Beschäftigungsverhältnis elf Monate vor der Konkurseröffnung auflöste und der ratenweisen Begleichung des Gehaltsrückstands zustimmte, hat im Fall der säumigen Ratenzahlung keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallsgeld.