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Anspruch eines blinden Erwachsenen auf Waisenpension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6901/13/2024 Heft 6901 v. 29.5.2024

ASVG: § 252 Abs 2 Z 3, § 260

OGH 21. 11. 2023, 10 ObS 95/23b

Der Kläger ist seit seiner frühesten Kindheit infolge einer schweren Netzhautveränderung durch Frühgeburt auf beiden Augen blind, das Bundessozialamt stellte den Grad der Behinderung mit 100 % fest. Mit der Begründung, er sei aufgrund seiner hochgradigen Sehbehinderung nie erwerbsfähig gewesen und erfülle daher die Kindeseigenschaft iSd § 252 Abs 2 Z 3 ASVG, begehrte der Kläger nach dem Tod seiner Mutter die Gewährung einer Waisenpension. Die Vorinstanzen wiesen die Klage übereinstimmend ab, der OGH bestätigte nun diese Entscheidung:

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