Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet die österreichischen Betriebe in unterschiedlichen Branchen und Größen. Die Finanzverwaltung reagiert mit einer vereinfachten Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Konkret kann die Herabsetzung der ESt-/KSt-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages in folgenden Fällen beantragt werden: