Kürzlich hat der OGH klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der an einem Feiertag, der zugleich Sonntag ist, arbeitet, keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG hat, weil in diesem Fall keine Beschäftigung "während der Feiertagsruhe" vorliegt. Aus Anlass dieser Entscheidung gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die Entlohnung von Arbeitsleistungen an Feiertagen.