Ab 1. 1. 2021 gilt für die Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik:
Mindestgehälter, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen: +1,5 %Erhöhung der Ist-Gehaltssumme um 1,45 % mit Wirkung spätestens am 1. 7. 2021