UrlG: § 10
OGH 25. 8. 2020, 8 ObA 78/20h
Ist im Dienstvertrag einer Arbeitnehmerin ausdrücklich festgehalten, dass vereinbart wird, dass während der Kündigungsfrist ein erworbener Urlaubsanspruch verbraucht wird, soweit dies während dieser Zeit möglich und zumutbar ist, wurde die Arbeitnehmerin aber dessen ungeachtet bei Übergabe der Selbstkündigung vom Geschäftsführer ausdrücklich ersucht, keinen Urlaub zu verbrauchen, womit sie sich unter Hinweis darauf einverstanden erklärte, dass der Urlaub dann auszuzahlen sei, durfte die Arbeitnehmerin diese Vereinbarung als Zusage der Auszahlung der Urlaubsersatzleistung für den auf Wunsch des Arbeitgebers nicht konsumierten Urlaub verstehen.