BEinstG: § 8, § 14
OLG Wien 28. 4. 2020, 9 Ra 24/20w
Aufgrund des Antrages des Klägers vom 24. 10. 2019 wurde mit Bescheid des Sozialministeriumservice vom 4. 11. 2019 seine Angehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ab 24. 10. 2019 bei einem Grad der Behinderung von 50 % festgestellt. Wenige Tage danach sprach der Arbeitgeber die Kündigung des Dienstverhältnisses des Klägers aus. Der Behindertenausschuss hat der Kündigung des Dienstverhältnisses des Klägers nicht zugestimmt.