Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG, BGBl I 2017/136) wird ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Mit dem neuen "WiEReG BMF-Erlass" wird nun die Rechtsansicht des BMF im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem WiEReG wiedergegeben (Erlass des BMF vom 23. 10. 2020, 2020-0.681.009). Zu weiteren Informationen zum Register wirtschaftlicher Eigentümer siehe https://www.bmf.gv.at/services/wiereg.html