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BFG: Zustellung von Bescheiden in die FinanzOnline-Databox

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6691/13/2020 Heft 6691 v. 19.3.2020

BAO: § 98 Abs 2

BFG 18. 2. 2020, RV/7102160/2013

Die FinanzOnline-Databox ist ein elektronischer Postkasten. Die "Schlüssel" zu diesem elektronischen Postkasten sind die Zugangscodes, die beim FinanzOnline-Login einzugeben sind. Werden daher Bescheide in der FinanzOnline-Databox bereitgestellt, muss der Anwender zumindest ab diesem Tag nicht gesperrte Zugangscodes haben, damit Bescheide am Tag, ab dem sie in der FinanzOnline-Databox bereit gestellt sind, auch rechtsgültig zugestellt sind. (Revision vom BFG nicht zugelassen)

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