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Gerhartl, Arbeitsrechtliche Aspekte bei innerbetrieblichen Anregungen von Mitarbeitern, RdW 2019/658, 843

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6688/18/2020 Heft 6688 v. 27.2.2020

Unter dem Begriff "Anregungen" können iwS kritische Stellungnahmen verstanden werden, die sich auf das Unternehmen beziehen. Idealtypisch kann zwischen Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen unterschieden werden. Der Beitrag setzt sich zunächst mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Eingabe von Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen auseinander. Sowohl das betriebliche Vorschlagswesen als auch das betriebliche Beschwerdewesen können durch Betriebsvereinbarung geregelt werden (§ 97 Abs 1 Z 14 und 20 ArbVG). Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber auch allgemeine Richtlinien erlassen kann. Schließlich widmet sich Gerhartl noch der Frage, welche Methoden der Arbeitgeber in Betracht ziehen kann, wenn er vom Vorliegen eines plausiblen Verdachts auf das Bestehen von Missständen erfährt bzw welche Maßnahmen im Einzelfall als angemessen anzusehen sind. Auch sind die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zu berücksichtigen.

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