vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anforderungen an Bitte um Abhilfe gegen Mobbing

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6688/8/2020 Heft 6688 v. 27.2.2020

ABGB: § 1157, 1295

OLG Wien 26. 9. 2019, 8 Ra 22/19t

Die Klägerin begehrte von ihrem Arbeitgeber (nach erfolgter Kündigung) ua die Zahlung von € 7.000,- aus dem Titel des Schmerzengeldes und auf Feststellung, dass der Arbeitgeber zum Ersatz sämtlicher künftiger Schäden verpflichtet sei, welche kausal darauf zurückzuführen seien, dass sich bei der Klägerin in Folge von Mobbing an ihrem Arbeitsplatz eine psychische und physische Erkrankung entwickelt habe. Dazu brachte die Klägerin vor, dass sie von ihren Vorgesetzten gemobbt worden sei, weil sie die Lebensgefährtin des Sohnes eines Bereichsleiters des Unternehmens sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte