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Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zur USA

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6688/2/2020 Heft 6688 v. 27.2.2020

Österreich ist Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. 6. 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl III 2014/193, das für Österreich mit 1. 12. 2014 in Kraft trat. Die USA sind hingegen Vertragspartei des ursprünglichen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988, da die USA das durch das Protokoll geänderte Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wurde nun im Rahmen einer mit der amerikanischen Steuerverwaltung geführten Konsultation betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Einvernehmen darüber erzielt, dass im Verhältnis zwischen Österreich und den USA das ursprüngliche Übereinkommen von 1988 Anwendung findet. (Info des BMF vom 18. 2. 2020, 2020-0.110.777)

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