vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldung der Schwangerschaft in einem befristeten Dienstverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6687/7/2020 Heft 6687 v. 20.2.2020

MSchG: § 10 Abs 2, § 10a

Nach § 10a Abs 1 MSchG wird der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots gehemmt, es sei denn, dass die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist. Hatte eine Arbeitnehmerin schon vor Ablauf der - sachlich nicht gerechtfertigten - Befristung Kenntnis von ihrer Schwangerschaft, muss sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft noch vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Fristablauf melden, ansonsten das Dienstverhältnis mit Ablauf der Befristung endet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte