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BFG: Keine Auszahlung des Pendlerpauschales

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6686/15/2020 Heft 6686 v. 13.2.2020

EStG: § 16 Abs 1 Z 6, § 33 Abs 5 Z 4 und Abs 8

Das Pendlerpauschale stellt Werbungskosten dar und vermindert daher "nur" die Steuerbemessungsgrundlage. Der Steuerpflichtige hat daher keinen Anspruch auf Auszahlung eines Betrages in Höhe des Pendlerpauschales.

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