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Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6686/1/2020 Heft 6686 v. 13.2.2020

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2020 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 576,40, im 2. Lehrjahr € 823,40 und im 3. Lehrjahr € 1.152,80 monatlich. (BGBl II 2020/22)

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